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Gericht gewährt keinen Aufschub bei Diesel-Fahrverboten in Stuttgart - SWR

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Einen Eilantrag, mit dem die Landesregierung einen Aufschub erreichen wollte, lehnte das Verwaltungsgericht am Freitag ab. Damit gilt weiter ein Urteil aus dem Jahr 2017, das das Land verpflichtet, flächendeckende Fahrverbote auch für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 einzuführen.

Entscheid über Vollstreckungsabwehrklage steht aus

Das Land habe nicht hinreichend dargelegt, dass seine sogenannte Vollstreckungsabwehrklage erfolgreich sein werde, erklärte das Gericht. Über diese Klage, die sich gegen das Urteil von 2017 richtet, muss das Gericht erst noch entscheiden. Ein erfolgreicher Eilantrag hätte bewirkt, dass das Urteil bis dahin zumindest nicht vollstreckt wird.

Gericht erkennt keine Alternativlösungen

Zwar betonten die Richter, dass zur Erfüllung der Vorgaben nicht zwingend Fahrverbote in der gesamten Stuttgarter Umweltzone nötig seien. Dass der gesetzliche Stickstoffdioxid-Grenzwert mit anderen Mitteln eingehalten werde, lasse sich aber auch nicht erkennen.

Seit Mittwoch gilt ein Euro-5-Fahrverbot in Stuttgart, allerdings erst einmal nur auf dem Papier, weil die Verbotszone noch nicht beschildert wurde und das Verbot dadurch faktisch nicht umsetzbar ist.

Verkehrsminister Hermann: Fahrverbote müssen umgesetzt werden

"Es gibt keine Atempause", sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) nach der Entscheidung. "Die rechtlichen Möglichkeiten des Landes sind bis zur Entscheidung über die Vollstreckungsabwehrklage ausgeschöpft." Nun müssten die Fahrverbote für Euro-5-Diesel in Stuttgart umgesetzt werden.

Die Deutsche Umwelthilfe, die das Urteil damals erwirkt hatte, begrüßte die Entscheidung. "Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat vor dem Urteil angekündigt, dieses anerkennen zu wollen", sagte ihr Chef Jürgen Resch. "Wir gehen davon aus, dass er dieses Mal sein Wort hält und zur Rechtsstaatlichkeit zurückfindet."




July 03, 2020 at 10:43PM
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